Aktuell
Eigenmietwert wird abgeschafft
Jetzt Gebäudesanierung planen und noch von Steuerabzügen profitieren
Mit der Volksabstimmung vom Oktober 2025 wurde der Eigenmietwert abgeschafft. Dies bedeutet, dass für Eigentümer von älteren oder renovierungsbedürftigen Immobilien werterhaltende Investitionen oder die Unterhaltspauschale nicht mehr abzugsberechtigt sind bei den Steuern.
Nutzen Sie vor Inkraufttreten der neuen Regelung die letzten steuerlichen Vorteile und planen Sie jetzt Ihre Gebäudesanierung mit uns.

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